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An der Spitze der Stadt Trier stand seit 1302 der Schöffenmeister, hin und wieder auch Oberbürgermeister benannt. Der Schultheiß war Vermittler der erzbischöflichen Hoheitsrechte im Vergleich zu der Stadt. Im 15. Hundert Jahre standen zwei Stadtchef ganz oben. Es herrschte stets Meinungsverschiedenheit mit dem Erzbischof via Stellenwert der Stadt. 1795 führte die französische Team die kollegiale Munizipalverfassung ein. 1798 wurde die Mairieverfassung umgesetzt und ausgewählte Vororte eingegliedert. 1801 folgte eine neue Gemeindeverfassung, die grundlegend bis 1845 einbehalten wurde, wobei der Oberbürgermeister ab 1818 den Titel Ob führte (Trier war heutzutage Kreisfreie Stadt geworden). Der Ob war zugleich Landrat des Kreises Trier (bis 1851). 1856 bekam die Stadt die Rheinische Städteordnung. Der Stadtparlament entschied sich für den Bereich Bürgermeisterverfassung (im Gegenteil zur Magistratsverfassung). Mittels preußischen Gemeindeverfassungsgesetz von 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 wurde das Führerprinzip auf Gemeindeebene etabliert. Nach dem 2 Weltenbrand wurde zuallererst ein Oberbürgermeister gebraucht, der 1946 von den Stadtverordneten ausgewählt wurde. Er war erstmal ehrenamtlich, seit 1949 wieder hauptamtlich tätig.